Seminarnummer: OS2022006-9
Anwälte unterliegen einer strengen Anti-Geldwäsche-Compliance. Die Berufspflichten wurden in den letzten Jahren laufend verschärft. Ein EU-Vertragsverletzungsverfahren und die 5. EU-Geldwäsche-RL zwangen den Gesetzgeber jüngst zu erneuten Änderungen im anwaltlichen Berufsrecht.
Schon bisher machen massive Sanktionsdrohungen (bis hin zu einer Geldstrafe von EUR 1.000.000,00) deutlich, dass für ausnahmslos jede Kanzlei Handlungsbedarf besteht. So hat jeder Anwalt seine Kanzlei risikobasiert zu durchleuchten und eine individuelle Risikoanalyse zu verfassen. Geeignete Strategien, Verfahren und Kontrollen haben die Anti-Geldwäscherei-Compliance intern sicherzustellen. Ein Risikomanagementsystem muss die Einhaltung der Identifizierungs-Anforderungen garantieren. Bei Geldwäsche-Verdacht ist eine Meldung an die Behörde zu erstatten.
Verlässliche und gut informierte Mitarbeiter bilden das Rückgrat einer Anwaltskanzlei. Es ist daher wesentlich, dass alle Team-Mitglieder über das Wesen von Geldwäsche und die beruflichen Rahmenbedingungen Bescheid wissen. § 21b RAO sieht ausdrücklich vor, dass nicht nur das juristische Personal, sondern auch die sonstigen bei einem Rechtsanwalt Beschäftigten durch geeignete und angemessene Maßnahmen mit den Compliance-Bestimmungen der RAO vertraut zu machen sind.
Bedeutung der Anti-Geldwäscherei-Compliance für Rechtsanwaltskanzleien
Inhalte
Dieser ON DEMAND-WEBCAST ist ein Mitschnitt des LIVE-WEBCAST "Was ich als Kanzleimitarbeiter wissen muss: Aktuelle Anti-Geldwäsche-Compliance - Erkennung, Sorgfaltspflichten, Risikomanagement in der Praxis" am 16. Mai 2022.
Der ON DEMAND-WEBCAST wird im Umfang von 1 Halbtag gemäß §§ 36 iVm 35 Abs 2 RL-BA 2015 bestätigt.
Die Anwaltsakademie legt großen Wert auf die Gleichberechtigung der Geschlechter. Das im Interesse der Verständlichkeit verwendete generische Maskulinum umfasst gleichermaßen Frauen und Männer.
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