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Referent / in

DDr. Gerald Fürst

DDr. Gerald Fürst em. Rechtsanwalt
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Mag. Michael Weese

Mag. Michael Weese Museologe, Kurator und Kulturmanager
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Seminarnummer: 20261022B-8

FORTBILDUNG

Anwaltskunst und ihr Entgelt – Psychologie des Honorars

Datum

22. Oktober 2026 - 23. Oktober 2026

Dauer

12 Stunden / 4 Halbtage

Ort

LeopoldQuartier

Referent/en

DDr. Gerald Fürst, em. Rechtsanwalt
Mag. Michael Weese, Museologe, Kurator und Kulturmanager

Seminarbeitrag

EUR 760.00 (exkl. 20% USt.), Präsenz
Seminarbeitrag inkl. Verpflegung

Seminarziel

Die uneindeutige rechtliche Qualifikation des Anwaltsvertrages als Auftrag birgt mehrfache Probleme in sich. Einerseits wird lediglich die Tätigkeit geschuldet, nicht jedoch ein Ergebnis; dass der Klient aber nur ungern zu zahlen bereit ist, wenn das Resultat für ihn nicht stimmt, lässt unsere Tarife oft als Schall und Rauch erscheinen. Andererseits (wohl auch als Ausfluss der tradierten Vornehmheit unseres „officium nobile“) durfte lange Zeit erst am Ende der Vertretung abgerechnet werden; wenn aber die Probleme gelöst sind, erscheinen sie im Nachhinein oft als kaum der Rede wert. Die richtige Einschätzung der wirtschaftlichen Bedeutung eines rechtlichen Problems und der Bonität des Mandanten im Vorhinein ist ebenso wichtig wie das Bewusstsein und die entsprechende Darstellung des Werts der eigenen Leistung und eine zeitnahe Verrechnung im Nachhinein. Thema dieses Seminars sind die oft vernachlässigten psychologischen Voraussetzungen unseres wirtschaftlichen Erfolgs als Rechtsanwälte.

Vor diesem Hintergrund werden wir uns einüben in die hohe Kunst der Verhandlung über das anwaltliche Honorar, dessen Tarife – insbesondere wegen der zivilprozessualen Kostenersatzregeln – den unschätzbaren Vorteil einer gesetzlichen Regulierung bieten. Warum deshalb die Alternativen einer rein quantitativen Leistungserfassung nach Stundensätzen und auch des Erfolgshonorars wegen des (außer im Erwachsenenschutz- und Insolvenzrecht) noch immer geltenden, jahrtausendealten Verbots der quota litis dahinter zurückbleiben müssen, wird uns ebenso beschäftigen, wie dass ein funktionierendes System der Leistungserfassung jedenfalls die Grundvoraussetzung wirtschaftlichen Erfolges darstellt. Dass der alles entscheidende Ausgangspunkt dabei in der Bemessungsgrundlage, dem Streitwert, der Bedeutung der Angelegenheit für die Klientel liegt, und erst davon ausgehend Tarife und Honorarrichtlinie ihre entscheidende Bedeutung entfalten, werden wir genauso thematisieren, wie die sperrigen Begriffe des Einheitssatzes und der Einzelleistungen. Und zuletzt stellen wir die Anwaltskosten in den größeren Zusammenhang der staatlichen Steuern und Gebühren: Solange die Justiz als eine der drei Säulen der Montesquieu’schen Gewaltenteilung gezwungen wird, mehr ins Budget einzuspielen, als sie kostet, darf man als Anwalt mit Fug und Recht auch das Funktionieren der Gewaltenteilung in Frage stellen.

Ablauf

Donnerstag, 22. Oktober 2026

14.00 – 19.00 Uhr (inklusive Pause)

 

Freitag, 23. Oktober 2026

9.30 – 19.00 Uhr (inklusive Pause)

Informationen

Um den Fokus ganz auf die Inhalte der Veranstaltung zu legen, werden bei diesem Seminar keine Unterlagen zur Verfügung gestellt.