Seminardetails

Referent / in

Dr. Natalie Miriam Harsdorf-Borsch, LL.M.

Dr. Natalie Miriam Harsdorf-Borsch, LL.M. Stv. Generaldirektorin und Leiterin der Geschäftsstelle der Bundeswettbewerbsbehörde
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Mag. Anna Luger Referentin in der Bundeswettbewerbsbehörde
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Dr. Franz Urlesberger, LL.M. (LSE)

Dr. Franz Urlesberger, LL.M. (LSE) Rechtsanwalt in Wien
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Seminarnummer: 20240516A-8

SPECIAL

Kartellrecht - das Recht gegen Wettbewerbsbeschränkungen

Datum

16. Mai 2024 - 17. Mai 2024

Dauer

12 Stunden / 4 Halbtage

Ort

Wien, Fleming's Hotel Wien - Stadthalle/Nähe Westbahnhof, Neubaugürtel 26 - 28, 1070 Wien

Referent/en

Dr. Natalie Miriam Harsdorf-Borsch, LL.M., Stv. Generaldirektorin und Leiterin der Geschäftsstelle der Bundeswettbewerbsbehörde
Mag. Anna Luger, Referentin in der Bundeswettbewerbsbehörde
Dr. Franz Urlesberger, LL.M. (LSE), Rechtsanwalt in Wien

Seminarbeitrag

EUR 940.00 (exkl. 20% USt.), für Rechtsanwaltsanwärter
EUR 940.00 (exkl. 20% USt.), für Rechtsanwälte und andere Berufsgruppen
Seminarbeitrag inkl. digitaler Seminarunterlagen (Download), zwei Mittagessen inkl. Seminargetränke, Kaffeepausen, Konferenzgetränke

Seminarziel

Was haben die Geschäftspraktiken von Google, Facebook, Amazon und Apple mit der Verpachtung einer Flughafen-Taxispur, einem zentralen Kassensystem für Franchise-Bäckereien oder der TV-Übertragung von Fußballspielen zur Champions League zu tun? Es können jeweils Verstöße gegen das Kartellrecht sein, besser und umfassender als Recht gegen Wettbewerbsbeschränkungen umschrieben.

Diesen Themen werden wir uns in vier Halbtagen widmen, wobei österreichisches und europäisches Kartellrecht eng verzahnt sind. Wir wählen dazu den Ansatz einer Doppel-Conference mit PowerPoint-Strukturfolien und Overhead-Folien, die Ihnen anhand konkreter praktischer Fälle aus den letzten zwölf Monaten die Grundzüge des Kartellrechts vermitteln werden; dies wird verbunden mit praxisrelevanten Fallstudien und Hinweisen für Ihre künftige kartellrechtliche Beratung sowie Erläuterungen zu den Rechtsquellen, die zu beachten sind. Dabei stehen nicht nur das „klassische“ Kartellrecht (horizontale und vertikale Absprachen, Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung und Fusionskontrolle) im Fokus, sondern auch die „neuen“ Themen der sich laufend ändernden Märkte und Geschäftsmodelle (wie Algorithmus, Plattformmärkte, Geoblocking, soziale Medien). Keine Angst, es bleibt ein Ausbildungsseminar (auch) für Einsteigende in dieses faszinierende Rechtsgebiet, gleichzeitig jedoch auch eine Anregung zur Bildung eines zukünftigen anwaltlichen Tätigkeitsschwerpunktes.

Aber auch außerhalb dieses Kernbereiches der Beratung von Unternehmen in nationalen/europäischen Kartellverfahren und Zusammenschlussverfahren ist der anwaltliche Beratungs- und Vertretungsbedarf angestiegen; mit den Gesetzesnovellen 2017 wurde die EU-Schadenersatz-RL in nationales Recht umgesetzt. Damit hat sich für Anwältinnen und Anwälte (und Ökonomen) ein neues Tätigkeitsfeld eröffnet - die Beratung und Prozessvertretung in sog. Follow-on Schadenersatzprozessen, in denen es um den Ersatz des kartellbedingten Schadens geht.

Weiters benötigen Unternehmen seit dem Wegfall der behördlichen Genehmigungsmöglichkeit zunehmend Unterstützung bei der sogenannten „Selbstveranlagung“, also bei der eigenständigen Beurteilung der Frage, ob strategische Kooperationen (sowohl bei horizontalen als auch insbesondere bei vertikalen Vereinbarungen, unter Berücksichtigung moderner Marketing- und Vertriebstechniken) von den Freistellungskriterien des Art.101 Abs.3) AEUV oder § 2 Abs. 1) KartG 2005 erfasst sind. Diese unternehmenseigene Prüfung ist nicht nur herausfordernd und umfassend, sondern birgt auch erhebliche Haftungsrisiken für eine Anwältin bzw. einen Anwalt, was hohe Wissens- und Sorgfalts-Anforderungen stellt. Das Seminar vermittelt - unter Berücksichtigung aktueller Verfahren und mit Benützung der Medienberichterstattung - einen umfassenden Überblick über die Grundstrukturen des österreichischen und des europäischen Kartellrechts, inklusive Fusionskontrollrecht.

Für Rechtsanwältinnen bzw. Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärterinnen bzw. Rechtsanwaltsanwärter besonders praxisrelevante Themenbereiche werden durch Übungsfälle vertieft. Dazu gehören insbesondere mehrfache Fallbeispiele zu den wesentlichen Regelungstatbeständen des österreichischen und europäischen Kartellrechts, wobei eine aktive Mitarbeit der Seminarteilnehmenden sowohl erwünscht als auch erwartet wird.

Der Vortragsstoff beschränkt sich nicht ausschließlich auf potentiell prüfungsrelevante Bereiche, sondern bietet einen auch praxisrelevanten Gesamtüberblick über das anwendbare Recht gegen Wettbewerbsbeschränkungen.

AKTUALITÄTSHINWEIS: am 09.09.2021 ist im BGBl I 176/2021 das Kartell- und Wettbewerbsrechts-Änderungsgesetz/KaWeRÄG 2021 kundgemacht worden, das mit 10.09.2021 in Kraft getreten ist (bzw. auf Zusammenschlüsse Anwendung findet, die nach dem 31.12.2021 angemeldet werden).

Im Rahmen der EU-Kommission laufen derzeit Befragungen der beteiligten Verkehrskreise zur Aktualisierung der schon mehr als 24 Jahre alten Bekanntmachung zur Marktdefinition und zur modifizierenden Prolongation der zum 31.05.2022 auslaufenden wichtigen Gruppenfreistellungsverordnung für vertikale Vereinbarungen und abgestimmte Verhaltensweisen.

Auf diese aktuellen Entwicklungen werden die Referenten konkret eingehen.

Ablauf

Donnerstag, 16. Mai 2024

09.00 - 10.30 Uhr
Was ist das Kartellrecht? Überblick über die kartellrechtlichen Regelungsbereiche (horizontale und vertikale Wettbewerbsbeschränkungen, Missbrauch marktbeherrschender Stellung, Fusionskontrolle; Behörden- und Gerichtsstrukturen); Verhältnis des nationalen zum europäischen Kartellrecht/Abgrenzungen

11.00 - 12.30 Uhr
Horizontale Wettbewerbsbeschränkungen (Kartelle im engeren Sinn) −
Tatbestände/wettbewerbliche Gesamtwürdigung, Rechtsfolgen, Gruppenfreistellungen,
Legalausnahme

13.30 - 15.00 Uhr
Vertikale Wettbewerbsbeschränkungen − Tatbestände, Rahmenbedingungen, Rechtsfolgen
(mit Fallbeispiel)

15.30 - 17.00 Uhr
Verfahren vor der Europäischen Kommission, dem österreichischen Kartellgericht und der
Bundeswettbewerbsbehörde;
Hausdurchsuchung; Kronzeugen-Regelung; Geldbußen; etc.
zivilgerichtliche Kartell-/Schadenersatzverfahren;
strafgesetzliche Bestimmungen


Freitag, 17. Mai 2024

09.00 - 12.30 Uhr
Markt-Definitionen (Abgrenzung der relevanten Märkte)
Wann liegt Marktbeherrschung vor? Kriterien EU/Österreich;
missbräuchliche Verhaltensweisen, Untersagungskriterien/Rechtfertigungsgründe,
Rechtsfolgen, praktische Umsetzung;

13.30 - 15.00 Uhr
Fusionskontrolle/EU

15.30 - 17.00 Uhr
Fusionskontrolle/Österreich

Informationen

ORGANISATORISCHER HINWEIS: Um die Einhaltung der AWAK-Standards für Seminar-Vortragende überprüfen zu können, steht unseres Erachtens der AWAK-Hauptleistung der Seminar-Veranstaltung eine Teilnehmer-Gegenleistung gegenüber, aussagekräftige Bewertungsbögen der AWAK zur Verfügung zu stellen. Wir bitten Sie daher, diesem Aspekt besonderes Augenmerk zu schenken – vielen Dank!

INFORMATIONSHINWEIS: Sowohl zur Verbesserung der Kooperation der Teilnehmerinnen und Teilnehmer als auch im Sinne der Einhaltung des Seminar-Zeitplanes, ist beabsichtigt, den Fallbeispiel-Sachverhalt jeweils vorab in zu bildenden Kleingruppen zu erörtern, um dann im Plenum der Teilnehmerinnen und Teilnehmer diese Gruppeneffekte nützen zu können. Wir bitten, diese Gruppenbildung zu unterstützen!

Das Skript für dieses Seminar wird ausschließlich in digitaler Form bereitgestellt.

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