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Näheres zu folgenden Punkten: |
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Prinzipien der Seminargestaltung
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Seminarbeitrag
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Verträge zugunsten Dritter, Vorsteuerabzug |
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Zahlungskondition und Stornobedingungen
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Seminarunterlagen
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Seminarvorbereitung
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Teilnahmebestätigung
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Programmänderung
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Organisation |
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Gerichtsstand und Erfüllungsort
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Prinzipien der Seminargestaltung 
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Bei der Gestaltung der Seminare der Anwaltsakademie steht die Wissensvermittlung durch Praktiker im Vordergrund. Die Seminare sind speziell auf die Bedürfnisse des Rechtsanwaltsberufes zugeschnitten. Über die bloße Stoffbehandlung hinaus sollen diese Seminare vor allem das anwaltliche Know-how zur Umsetzung des erlernten Wissens in die praktische Tätigkeit des Rechtsanwalts als Berater und Vertreter seiner Partei nahebringen. Um dies sicherzustellen, wird die Ausbildung im Wesentlichen von Kolleginnen und Kollegen getragen, die in dem betreffenden Fachgebiet über besondere Berufserfahrung verfügen.
Selbstverständlich werden die Aus- und Fortbildungsveranstaltungen nicht allein von Anwaltskollegen bestritten. Sehr wichtig ist insbesondere der Beitrag jener Vortragenden, die aus dem Kreis der Richter, Universitäten, Verwaltungsbeamten und Wirtschaftstreuhänder kommen. Nur ihr Erfahrungswissen vermag ein realitätsnahes, abgerundetes Bild bestimmter Stoffgebiete zu vermitteln.
Für teilnehmende Rechtsanwaltsanwärterinnen und Rechtsanwaltsanwärter gilt:
Ein weiteres wichtiges Anliegen der Seminare der Anwaltsakademie ist es, den Berufsanwärtern das besondere Berufsbild des Rechtsanwalts aufzuzeigen und bereits zwischen den Berufsanwärtern ein für die künftige Berufsausübung hilfreiches Klima des persönlichen Kennens und der kollegialen Zusammenarbeit zu schaffen.
Die Seminare sind durchwegs so aufgebaut, dass sie sich nicht auf eine frontale Informationsveranstaltung reduzieren lassen, sondern zur Mitarbeit aktivieren. Dies erfolgt insbesondere durch Einsatz von Gruppenarbeit, in der die unmittelbare praktische Umsetzung des Wissensstoffes erfolgt.
Nicht zuletzt sind diese Seminare als Voraussetzung für die Anwaltsprüfung eingerichtet worden. Die Vortragenden bemühen sich daher, auch diesem Ziel Rechnung zu tragen und den Wissensstoff entsprechend prüfungsbezogen zu vermitteln.
Um auch ausgewiesenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, aber auch Rechtsanwaltsanwärterinnen und Rechtsanwaltsanwärtern nach Ablegung der Rechtsanwaltsprüfung, die Möglichkeiten zu geben, in speziellen Rechtsgebieten auf dem Laufenden zu sein, bietet die Anwaltsakademie ein umfangreiches Fortbildungsprogamm mit ausgewählten Referenten an.
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Seminarbeitrag 
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Eingetragene Rechtsanwälte entrichten im ersten Jahr nach ihrer Eintragung in die „Liste der Rechtsanwälte“ den zu entrichtenden Seminarbeitrag, welcher für Rechtsanwaltsanwärter Gültigkeit hat. Der Veranstaltungstermin dieser vergünstigten Seminare muss im Zeitraum bis zum Ablauf von einem Jahr nach Eintragung liegen. Der Anmeldung muss ein Nachweis des Eintragungszeitpunktes beigelegt werden. Mit dieser Maßnahme sollen Rechtsanwälte nach ihrer Eintragung eine finanzielle Unterstützung erhalten, sich nach ihrer Ausbildung weiterhin fortzubilden.
Nach wie vor wird bei der Preisgestaltung davon ausgegangen, dass der Veranstalter ohne Gewinnerzielungsabsicht handelt. Die Ausbildungsseminare, welche im Internet unter ausbildung.awak.at abrufbar sind, wenden sich an RAAs. Freigebliebene Plätze werden an RAe vergeben. Entsprechend der Empfehlung der RAKs sollten die Kosten der Ausbildungsseminare vom ausbildenden Rechtsanwalt getragen werden. Die Seminartage sind nicht als Urlaubstage anzurechnen (§ 21b RAO, § 32 RL-BA, § 4 RL-RAA). RAe entrichten für diese Ausbildungsseminare den Beitrag in doppelter Höhe; eine abweichende Preisgestaltung in der Seminarausschreibung bleibt vorbehalten.
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Verträge zugunsten Dritter, Vorsteuerabzug 
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| Die Anmeldung und Bezahlung durch eine Rechtsanwaltskanzlei für ihre Anwärter wird als Vertrag zugunsten Dritter (Rechtsanwaltsanwärter) mit dieser Kanzlei abgewickelt.
Für die Ermöglichung des Vorsteuerabzuges wird von der Anwaltsakademie eine „Vorauszahlungsrechnung“ mit allen Rechnungsmerkmalen (Name und Anschrift der Anwaltsakademie, Name und Anschrift des Vorauszahlungsrechnungsempfängers = Zahlers, Leistung, Tag/Zeitraum, Entgelt, Steuerbetrag, Steuersatz, Ausstellungsdatum, fortlaufende Nummer, UID) ausgestellt, soferne der Vorauszahlungsrechnungsempfänger die ihn betreffenden Daten mit der Anmeldung vollständig zur Verfügung stellt; unter Verzicht auf eine darüber hinausgehende Rechnungslegung.
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Zahlungskonditionen und Stornobedingungen 
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Der Seminarbeitrag ist spätestens vor Seminarbeginn auf unser Konto 32315 195 000 bei der Bank Austria Creditanstalt AG, BLZ 12000, IBAN = AT57 1200 0323 1519 5000 / BIC = BKAUATWW (Verwendungszweck: Seminartitel, -nummer, Teilnehmername und Vorauszahlungsrechnungsnummer) zu überweisen.
Im Falle einer Absage werden folgende Seminarbeiträge fällig:
- bis 15 Tage vor Seminarbeginn: kostenfrei
- 14 Tage - 1 Tag vor Seminarbeginn: 50 % des Seminarbeitrages
- am Tag der Veranstaltung oder bei Nichterscheinen: 100 % des Seminarbeitrages
Eine Stornierung ist nur schriftlich möglich (Eingangsdatum).
Die „verbindliche Stornobestätigung“ wird Ihnen gefaxt, sowie eine „Vorauszahlungsgutschrift“ zugesandt.
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Seminarunterlagen 
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| Für jedes Seminar werden Materialien ausgehändigt, die nur für den persönlichen Gebrauch durch die Teilnehmer als Arbeitsunterlage während des Seminars und zur Wiederholung des Stoffes nach dem Seminar dienen. |
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Seminarvorbereitung  |
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| Der persönliche Nutzen aus einem Seminar ist erfahrungsgemäß wesentlich größer, wenn die Teilnehmer zumindest über ein Grundwissen verfügen. Wir bitten Sie daher, sich auf die einzelnen Seminare vorzubereiten und diesen Gedanken auch bei Ihrer persönlichen Seminarplanung zu berücksichtigen. |
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Teilnahmebestätigung 
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Für Rechtsanwaltsanwärterinnen und Rechtsanwaltsanwärter gilt:
Die teilnehmenden RAAs erhalten ca. eine Woche nach der Veranstaltung eine Teilnahmebestätigung im Sinne des § 6 RL-RAA ausgestellt und zugesandt. Bitte beachten Sie, dass nur Ihre, während des Seminars für den jeweiligen Halbtag geleistete, eigenhändige Unterschrift als Nachweis für die Bestätigung der prüfungsrelevanten Halbtage anerkannt werden kann.
Teilnehmende RAs erhalten nach dem Besuch eines Fortbildungsseminars ein Zertifikat.
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Programmänderungen 
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| Sachlich begründete Änderungen im angekündigten Programm oder in dessen Ausführung (z.B. Referenten), insbesondere aus Gründen der Aktualität oder in Folge unvorhersehbarer Ereignisse, unter Wahrung überwiegender Kernthemen, bleiben der Anwaltsakademie G.m.b.H. vorbehalten.
Im Falle der Verhinderung vorgesehener Referenten behält sich die Anwaltsakademie G.m.b.H. insbesondere vor, eine angekündigte Veranstaltung auch kurzfristig (statt Beauftragung eines Ersatzreferenten) entweder abzusagen oder um diesen Teil zu kürzen, gegen Rückerstattung des allenfalls bereits entrichteten Seminarbeitrages, je nach dem Umfang der Absage relevant-aliquot oder gesamt.
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Organisation 
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| Veranstalter ist die Anwaltsakademie Gesellschaft zur Förderung anwaltlicher Aus- und Fortbildung m.b.H. Sie besorgt die organisatorische Abwicklung. An der inhaltlichen Gestaltung der einzelnen Seminare wirken die Referenten sowie der ÖRAK-Arbeitskreis Berufsnachwuchs und Fortbildung mit. |
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Gerichtsstand und Erfüllungsort 
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| Als Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten aus oder über diesen Vertrag wird die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes in 1030 Wien vereinbart. |
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